Muster für Steuerkanzleien
Die KI-Richtlinie für Ihre Kanzlei – als Muster zum Ausfüllen.
Acht Seiten, die Ihre Kanzlei nach Berufsrecht braucht, bevor das erste KI-Werkzeug läuft. Kanzleiname und verantwortliche Person sind schon eingetragen, wenn die Datei bei Ihnen ankommt.
Was in der Richtlinie steht
- Grundsätze in der Sprache der Kammer: KI als Verstärker, nicht Ersatz; der Mensch prüft und gibt frei; Verschwiegenheit zuerst.
- Welche Werkzeuge zugelassen sind und was ein Anbieter vorlegen muss – mit dem Hinweis, dass eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO allein nicht reicht (§ 62a StBerG).
- Was verboten ist, mit drei Beispielen aus dem Kanzleialltag – vom privaten Konto bis zum Bescheid im kostenlosen Chat-Assistenten.
- Drei Datenstufen: was in welches Werkzeug darf und was nie.
- Vier-Augen-Regel, Fristen, Dokumentation, Schulung nach Art. 4 der KI-Verordnung, Umgang mit Vorfällen.
- Anlagen: Positivliste der Werkzeuge, KI-Register, Kenntnisnahme-Erklärung für Ihr Team.
Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es nennt seine Quellen und sagt an jeder Stelle, was Ihre Kanzlei selbst festlegt – damit Sie es Ihrer Kammer oder einer Rechtsberatung Ihres Vertrauens vorlegen können.
Warum jede Kanzlei eine KI-Richtlinie braucht
- 1
Die Kammer verlangt sie
Der FAQ-Katalog „KI im steuerberatenden Berufsstand“ der Bundessteuerberaterkammer fordert eine KI-Richtlinie und Dokumentation – die Kammern verbreiten ihn aktiv.
- 2
Die Haftung liegt beim Inhaber
Wer Dienstleister einbindet, muss sie nach § 62a StBerG verpflichten. Fehlt das, trifft § 203 StGB den Berufsträger, nicht den Anbieter.
- 3
Die Schulungspflicht gilt schon
Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung ausreichende KI-Kompetenz im Team – die Richtlinie legt fest, wer wann geschult wird.
Und wenn die Richtlinie steht: KanzKI in 30 Minuten sehen.
Ein KI-Werkzeug, das die Richtlinie von Haus aus erfüllt: eigener Server in Deutschland, Vertragspaket mit § 62a StBerG, Antworten mit Fundstelle. Persönlich, unverbindlich.
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