Sicherheit

So bleiben Ihre Mandantendaten bei Ihnen.

Sie sind Berufsgeheimnisträger — Ihre KI muss das respektieren. Hier steht ohne Kleingedrucktes, wo Ihre Daten liegen, wer darauf zugreifen kann und was das Berufsrecht dazu sagt.

Ihre Kanzlei

Ihr Team, am Schreibtisch oder unterwegs im Browser

verschlüsselte Verbindung

Ihr eigener Server in Deutschland

Nur für Ihre Kanzlei — mit niemandem geteilt. Hier liegt alles:

  • Ihre Dokumente
  • Ihre Mandantenakten
  • Ihre Auswertungen
  • Alle Chats

Was es bei KanzKI nicht gibt: keine gemeinsame Cloud mit anderen Kanzleien, kein Anbieter, der Ihre Fragen aufhebt — und jeder beteiligte Dienstleister steht namentlich in Ihrer Vertragsunterlage, keiner bleibt ungenannt.

Vier Zusagen — ohne Sternchen.

  • Eigener Server in Deutschland

    Jede Kanzlei bekommt ihren eigenen Server — kein geteiltes System, keine gemeinsame Datenbank mit fremden Kanzleien. Er steht in einem deutschen Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH, zertifiziert nach ISO/IEC 27001. Ihre Dokumente liegen auf diesem Server, nicht in einer gemeinsamen Cloud; auch die verschlüsselte Datensicherung bleibt in Deutschland.

  • Niemand liest Ihre Mandantendaten mit

    Ihre Dokumente liegen nur auf Ihrem eigenen Server. Für eine Antwort bekommt die KI die Frage und die dafür nötigen Auszüge, beantwortet sie in Rechenzentren in Europa und behält nichts davon: weder Frage noch Antwort werden beim Anbieter gespeichert, niemand dort kann sie nachlesen — nicht für Prüfungen, nicht für Protokolle. Die meisten KI-Dienste heben Eingaben standardmäßig 30 Tage auf; bei KanzKI ist „Zero Data Retention“ bei Mistral AI aus Frankreich wie bei OpenAI eingerichtet und in Ihrer Vereinbarung festgehalten. Jeder beteiligte Anbieter steht dort namentlich.

  • Kein KI-Training mit Ihren Daten

    Ihre Mandantendaten trainieren keine KI-Modelle — weder unsere noch fremde. Das ist vertraglich zugesichert und technisch so gebaut: Was Sie hochladen, bleibt Ihr Wissen, nicht das der KI-Anbieter.

  • Berufsrechtlich sauber

    Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG in einem Vertragspaket — genau das, was Kammer-Handreichungen von einem KI-Dienstleister verlangen. Details im Abschnitt darunter.

Auf Wunsch

Die KI hinter ChatGPT — zu Ihren Bedingungen, nicht zu denen von ChatGPT.

Manche Kanzleien möchten genau das Sprachmodell, das sie von ChatGPT kennen. Auf Wunsch schalten wir es für Ihre Kanzlei frei — in derselben Oberfläche, mit Fundstelle zu jeder Antwort und mit einer Vereinbarung, die Ihre Anfragen schützt.

  • Nichts wird gespeichert

    OpenAI beantwortet die Frage in Rechenzentren in Europa und speichert danach weder Frage noch Antwort — dieselbe Zusage wie beim europäischen Modell. Im normalen ChatGPT gibt es diese Vereinbarung nicht.

  • Kein KI-Training

    Ihre Anfragen werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet — vertraglich ausgeschlossen.

  • Ihre Akten bleiben, wo sie sind

    Dokumente, Texterkennung und Suche bleiben auf Ihrem eigenen Server in Deutschland. An OpenAI geht nur die einzelne Frage mit den Auszügen, die für die Antwort nötig sind.

Offen gesagt: OpenAI hat seinen Sitz außerhalb der EU, Vertragspartner für Europa ist OpenAI Ireland Ltd. Deshalb entscheiden Sie das selbst und stimmen ausdrücklich zu; der Vertrag nennt OpenAI beim Namen und stützt sich auf die EU-Standardvertragsklauseln. Wer das nicht möchte, bleibt beim europäischen Standard — und zurückwechseln können Sie jederzeit.

„Dürfen wir das überhaupt?“ — Ja. Und zwar so.

Das Steuerberatungsgesetz erlaubt Ihnen ausdrücklich, externe Dienstleister einzubinden — wenn der Dienstleister sich schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 62a StBerG). Eine Datenschutz-Vereinbarung allein genügt dafür nicht; es braucht beides.

Deshalb enthält das KanzKI-Vertragspaket beides: die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG. Jede Kanzlei-Umgebung zeigt ihre Vereinbarung öffentlich einsehbar an — nichts, was man erst anfragen muss.

Und die Bundessteuerberaterkammer? Sagt in ihrem KI-Leitfaden: KI ist „Verstärker, nicht Ersatz“ — jede KI-Antwort gehört fachlich geprüft. Genau so ist KanzKI gebaut: Quellenangabe zu jeder Antwort, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Das bekommen Sie schriftlich:

  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
  • Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG, in Textform
  • Zusicherung: kein KI-Training mit Ihren Daten
  • Öffentlich einsehbar in Ihrer Kanzlei-Umgebung

ChatGPT & Co. oder KanzKI — der nüchterne Vergleich

Wo liegen die Daten?ChatGPT & Co. In geteilten Rechenzentren des Anbieters, Standort oft nicht garantiertKanzKI Auf Ihrem eigenen Server in Deutschland
Kann der Anbieter Ihre Eingaben lesen?ChatGPT & Co. Meist ja — Eingaben werden standardmäßig bis zu 30 Tage aufbewahrt und können geprüft werdenKanzKI Nein — Frage und Antwort werden nicht gespeichert („Zero Data Retention“), bei beiden KI-Anbietern
Training mit Ihren DatenChatGPT & Co. Je nach Tarif und Einstellung möglichKanzKI Ausgeschlossen, vertraglich zugesichert
Verschwiegenheit nach § 62a StBerGChatGPT & Co. Nicht vorgesehenKanzKI In Textform, Teil des Vertragspakets
QuellenangabeChatGPT & Co. Kein fester Zugriff auf Ihre Kanzlei-Ablage — Unterlagen je Chat einzeln hochladenKanzKI Jede Antwort nennt die Fundstelle in Ihren Dokumenten
AnsprechpartnerChatGPT & Co. Support-Portal, meist englischsprachigKanzKI Ein Mensch am Telefon, auf Deutsch

Vergleich auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen, Stand August 2026. Sachlich gemeint — für viele Aufgaben ohne Mandantenbezug sind allgemeine KI-Dienste völlig in Ordnung.

Ihre Daten bleiben auf Ihrem eigenen Server in Deutschland und werden nicht zum KI-Training verwendet.

Fragen zur Sicherheit? Stellen Sie sie uns direkt.

Demo-Termin buchen

Oder anrufen: 0151 676 23 894 · werktags 9–18 Uhr

Den Demo-Termin machen Sie mit mir persönlich. Nico Meyer, Gründer · Code15 GmbH, Unstrut-Hainich (Thüringen)