Neu in KanzKI

Im Internet suchen – ein Schalter je Chat, von der Kanzlei freigegeben

Ihre Kanzlei entscheidet unter „Funktionen“, ob das Team im Chat Fragen zusätzlich an die Internetsuche von OpenAI geben darf – ein Schalter je Chat, aus in jedem neuen Chat.

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Ein Schalter je Chat – und der Satz, was dabei gilt, steht direkt daneben.

Eine Mitarbeiterin fragt den Assistenten nach der Verpflegungspauschale für eine Dienstreise nach Dänemark. Die amtlichen Quellen in KanzKI kennen das Gesetz und die Urteile – aber das BMF-Schreiben vom letzten Monat kennen sie nicht. Bisher hieß das: Browser auf, selbst suchen. Jetzt steht im Eingabefeld neben der Büroklammer ein Globus. Wer ihn in diesem Chat einschaltet, lässt den Assistenten für die Fragen darin zusätzlich die Internetsuche von OpenAI befragen. Ob es den Globus in Ihrer Kanzlei überhaupt gibt, entscheidet Ihre Verwaltung auf der neuen Seite „Funktionen“.

Was ist neu?

Der Schalter „Im Internet suchen“ gehört zu jedem Chat, und jeder neue Chat beginnt ohne Suche. Erst wenn eine Person den Globus einschaltet, sucht der Assistent für die Fragen dieses Chats auch im Internet – und die Antwort bringt aktuelle Fundstellen mit. Sie sagt, was sie genutzt hat: Angaben aus dem Internet stehen als graue Quellen mit Adresse und dem Tag der Suche unter der Antwort, getrennt von Belegen und amtlichen Quellen. Die Frage trägt den Vermerk „Mit Internetsuche“, auch für Kolleginnen und Kollegen im geteilten Chat.

Neu ist auch der Ort der Entscheidung. Links in der Seitenleiste gibt es jetzt „Funktionen“: eine Seite, auf der Ihre Kanzlei festlegt, was sie zusätzlich nutzt. Die Internetsuche ist die erste Funktion dort. Solange die Verwaltung nicht entschieden hat, zeigt der Menüpunkt einen Punkt – er verschwindet mit der Entscheidung, auch bei einem Nein. Anbieten ist eine Ergänzung Ihrer Vereinbarung mit uns: KanzKI zeigt den neuen Absatz markiert, ein Häkchen bestätigt ihn. Ist die Suche freigegeben, bekommt jede Person im Team einmal einen Hinweis, was dabei die Kanzlei verlässt, und bestätigt ihn, bevor der Globus zum ersten Mal angeht. Mitarbeitende sehen auf der Seite „Funktionen“, was an ist, und finden in der Hilfe, wie sie es benutzen.

Was Sie davon haben

Die Frage nach der Pauschale, dem Zinssatz oder der neuen Verwaltungsanweisung bleibt im Chat – ohne Fensterwechsel, ohne dass jemand erst entscheidet, welche Suchseite diesmal die richtige ist. Und sie bleibt nachvollziehbar: Wer die Antwort liest, sieht, welcher Teil aus den Unterlagen kommt, welcher aus dem Gesetz und welcher aus dem Internet.

Die ehrliche Grenze: Eine Frage mit Internetsuche verlässt den Server Ihrer Kanzlei. Deshalb steht neben dem Schalter jedes Mal der Satz, keine Mandantennamen und keine Beträge in eine solche Frage zu schreiben. Und die Internetsuche gibt es nur mit OpenAI als KI-Modell – mit dem europäischen Modell sagt die Karte das und führt zur Modellwahl.

Was bringt das Ihrer Kanzlei?

Zeit, weil die Recherche dort stattfindet, wo die Frage entstanden ist. Sicherheit, weil Internetquellen nie wie ein Beleg aussehen und der Tag der Suche dabeisteht. Und Verschwiegenheit nach § 62a StBerG, weil nichts das Haus verlässt, solange niemand es für eine Frage ausdrücklich will – und die Kanzlei vorher entschieden hat, ob sie das überhaupt zulässt. Sie prüfen und entscheiden, KanzKI bereitet vor.

Noch ein Blick

  • Die Antwort sagt, was sie genutzt hat – Internetquellen bleiben grau und sind nie ein Beleg.
  • Die Kanzlei entscheidet auf der Seite „Funktionen“ – der Punkt am Menüpunkt bleibt, bis sie es getan hat.
  • Anbieten ist eine Vertragsergänzung – der neue Absatz steht markiert davor.

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