KI in der Kanzlei

DATEV KI-Werkstatt: Was sie kann, was nicht — und was das für Ihre Kanzlei heißt

Die DATEV KI-Werkstatt ist ein Testraum für KI-Prototypen und kein fertiges Produkt: was DATEV selbst dazu sagt und welche Fragen sich für Ihre Kanzlei stellen.

Veröffentlicht am · 5 Minuten Lesezeit

Wer als DATEV-Mitglied nach „KI“ sucht, landet früher oder später bei der DATEV KI-Werkstatt. Der Name klingt nach einem fertigen Werkzeug für den Kanzleialltag. DATEV selbst beschreibt sie anders: als Ort zum Ausprobieren. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was DATEV auf den eigenen Seiten über die KI-Werkstatt schreibt, wo die Grenzen liegen und welche Fragen sich daraus für eine Kanzlei ergeben. Alle Angaben stammen von DATEV und geben den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder. Wer sie nutzen will, sollte die Seiten von DATEV noch einmal selbst öffnen, denn die Prototypen ändern sich laufend.

Was die KI-Werkstatt ist

Nach den Worten von DATEV können Mitglieder in der KI-Werkstatt generative künstliche Intelligenz anhand von Prototypen testen und eigene Ideen und Wünsche einbringen. Ein Prototyp ist eine frühe Version einer Anwendung. In der Hilfe schreibt DATEV ausdrücklich: Prototypen können Einschränkungen haben und sind nicht als fertige Produkte gedacht.

Zugang haben laut der Hilfe alle DATEV-Mitglieder und deren Mitarbeiter sowie Solution Partner, Berufskammern und Berufsverbände und DATEV-Bildungspartner. Die Nutzung ist kostenfrei. Mandanten haben keinen Zugang. Man braucht ein Zugangsmedium, also DATEV SmartCard, SmartLogin oder einen DATEV Benutzer.

Das Ziel beschreibt DATEV so: Neue KI-Technologien sollen einfach zugänglich werden, und die Rückmeldungen der Mitglieder helfen, aus guten Ideen verlässliche Lösungen zu entwickeln. Einige Prototypen erreichen die Produktreife, andere bleiben nach DATEVs Worten wertvolle Experimente und verlassen die KI-Werkstatt wieder.

Was Sie dort finden

Auf der Seite der KI-Werkstatt nennt DATEV derzeit unter anderem diese Anwendungen:

  • Zusammenfassungen: Der „Summarizer“ fasst eingefügte Texte oder Dateien mit bis zu 1.000 Seiten in den Formaten PDF, DOCX, ODT, TXT und RTF auf Knopfdruck zusammen. Fokus und Stil der Zusammenfassung lassen sich ändern, von der leicht verständlichen Inhaltsangabe bis zur Kurzfassung für die Leitung.
  • Hilfe beim Formulieren: Ein Werkzeug unterstützt dabei, Anfragen an die KI so zu formulieren, dass die Ergebnisse besser werden, auch ohne Vorkenntnisse und mit wenigen Klicks.
  • Kurzberatung online-Assistent: Er berät zu ausgewählten Online-Beratungen, etwa zu DATEV Unternehmen online oder zur Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt.
  • DATEV Kunden-Assistent: Er beantwortet Fragen zu DATEV Unternehmen online und zur Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant.
  • Qualifizierungs-Assistent Future Skills: Er analysiert Qualifikationen und Erfahrungen im Team und empfiehlt passende Qualifizierungsangebote aus dem DATEV-Portfolio.

Einige Prototypen haben nach der Hilfe testweise zusätzliche Fähigkeiten, zum Beispiel den Zugriff auf bestimmte Wissensdatenbanken oder eine Websuche. DATEV bezeichnet diese Fähigkeiten als experimentell: Sie können sich jederzeit ändern.

Vom Prototyp zum Produkt

DATEV beschreibt einen festen Weg. Zeigt die Resonanz der Mitglieder, dass ein Prototyp im Kanzleialltag hilft, wechselt sein Status von „Prototyp“ zu „In Pilotierung“ und gegebenenfalls zu „Produkt“. Als bereits verfügbare Produkte nennt DATEV den Einspruchsgenerator, LEXchat und den DATEV Copilot.

  1. Prototyp

    Eine frühe Version einer Anwendung. Sie kann Einschränkungen haben und ist nicht als fertiges Produkt gedacht.

  2. In Pilotierung

    Die Rückmeldungen der Mitglieder zeigen, dass der Prototyp im Kanzleialltag hilft.

  3. Produkt

    Als bereits verfügbare Produkte nennt DATEV den Einspruchsgenerator, LEXchat und den DATEV Copilot.

Nicht jeder Prototyp schafft es. Andere bleiben wertvolle Experimente und verlassen die KI-Werkstatt wieder.

Der Weg vom Prototyp zum Produkt, wie DATEV ihn beschreibt.

Der DATEV Copilot soll nach DATEVs Darstellung bei täglichen Kanzleiprozessen helfen, etwa bei der Texterstellung, der Analyse von Dokumenten und bei Recherchen. Er ist laut DATEV offiziell freigegeben, in MyDATEV verfügbar und lässt sich zusätzlich weiter über die KI-Werkstatt nutzen. Die Lizenz bestellt man im DATEV-Shop. Für die Frage, was die KI-Werkstatt kann, heißt das: Wer ein dauerhaftes Werkzeug sucht, schaut besser auf die Produkte als auf die Prototypen, denn Prototypen können wieder verschwinden.

Was nicht hineingehört

Die wichtigste Grenze zieht DATEV bei den Daten. In der KI-Werkstatt gibt es zwei Arten von Anwendungen, und in der Kachel jedes Prototyps steht, welche Daten erlaubt sind.

Prototypen für allgemeine Anfragen eignen sich laut DATEV zum Testen, nicht für sensible oder personenbezogene Daten. Sie tragen den Hinweis, dass keine Informationen eingegeben werden sollen, die unter die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht fallen. Diese Pflicht steht in § 57 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes: Sie bezieht sich auf alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, und gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Prototypen für vertrauliche Daten dürfen nach DATEV auch personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeiten. Dafür muss man zuvor eine zusätzliche „Vereinbarung über das Testen von Prototypen“ und die jeweilige Leistungsbeschreibung annehmen. Das setzt das Bestellrecht in der Rechteverwaltung online voraus.

Prototypen für allgemeine Anfragen

  • Eignen sich zum Testen der KI.
  • Nicht für sensible oder personenbezogene Daten.
  • Der Hinweis dazu lautet, keine Informationen einzugeben, die unter die Verschwiegenheitspflicht fallen.

Prototypen für vertrauliche Daten

  • Dürfen auch personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeiten.
  • Vorher ist die zusätzliche „Vereinbarung über das Testen von Prototypen“ und die jeweilige Leistungsbeschreibung anzunehmen.
  • Das setzt das Bestellrecht in der Rechteverwaltung online voraus.

In der Kachel jedes Prototyps steht, welche Daten erlaubt sind.

Die zwei Arten von Anwendungen in der KI-Werkstatt, nach DATEVs Hilfe.

Was DATEV zur Datenverarbeitung schreibt

Nach den Angaben von DATEV wird die Eingabe bei einem Prototyp über Microsoft Azure verarbeitet. Die Daten werden nur vorübergehend verarbeitet, nicht dauerhaft bei Microsoft gespeichert und nicht zum Training der KI verwendet. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und Microsoft soll das sicherstellen; Microsoft ist in den Leistungsbeschreibungen der Prototypen als weiterer Auftragsverarbeiter genannt.

Zusätzlich verarbeitet DATEV selbst die eingegebenen Daten sowie Nutzungs-, Kunden- und Rückmeldedaten, und zwar für die Weiterentwicklung der Prototypen, die Fehleranalyse, die Qualitätssicherung, die Kundenbetreuung und anonymisierte Auswertungen. Nach Abschluss der Auswertungen werden personenbezogene und kanzleibezogene Daten nach DATEVs Angabe wieder gelöscht. Der Verarbeitung kann man widersprechen, was im Einzelfall zum Ausschluss von der Teilnahme führen kann.

Auch zur KI-Verordnung der EU äußert sich DATEV. Das Unternehmen sieht sich in der Rolle des Anbieters von KI-Systemen mit begrenztem Risiko und geht davon aus, dass es sich bei bestimmungsgemäßem Einsatz auch beim Kunden um ein System mit begrenztem Risiko handelt. Die finale Einschätzung des konkreten Einsatzes liegt nach DATEVs eigenen Worten jedoch beim Kunden.

Was das für Ihre Kanzlei heißt

Aus diesen Angaben ergeben sich Fragen, die jede Kanzlei für sich beantwortet:

  • Wer in der Kanzlei darf die KI-Werkstatt nutzen, und wer hat das Bestellrecht für die Vereinbarung?
  • Wissen alle im Team, welche Prototypen für allgemeine Anfragen gedacht sind und was dort nicht eingegeben werden soll?
  • Welcher Prototyp ist noch ein Experiment und welcher schon ein Produkt, auf das man Abläufe stützen kann?
  • Wer behält im Blick, was DATEV in den Leistungsbeschreibungen ändert?

Diese Fragen ersetzen keine Prüfung des eigenen Falls. Ob ein bestimmter Einsatz mit den Berufspflichten und dem Datenschutz vereinbar ist, hängt von den Daten, den Mandanten und den Verträgen der Kanzlei ab.

Wo KanzKI einzuordnen ist

KanzKI ersetzt DATEV nicht, sondern ergänzt es. DATEV bleibt für Buchführung und Erklärungen zuständig, KanzKI beantwortet Fragen zu den Unterlagen der Kanzlei und wertet Dokumente aus. Die KI-Werkstatt und KanzKI beantworten deshalb nicht dieselbe Frage: Die eine ist ein Testraum von DATEV für neue Ideen, die andere ein fertig eingerichteter KI-Assistent auf einem eigenen Server in Deutschland.

Quellen

  1. DATEV: KI-Werkstatt, KI-Prototypen testen
  2. DATEV Wissensplattform: Hilfe zu DATEV KI-Werkstatt (Dok.-Nr. 1049601, zuletzt aktualisiert 24.04.2026)
  3. § 57 StBerG: Allgemeine Berufspflichten

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand vom 29. September 2026. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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