KI in der Kanzlei

KI mit Internetsuche in der Steuerkanzlei: Was sie tut und was dabei die Kanzlei verlässt

Was die Internetsuche einer KI tut, was dabei die Kanzlei verlässt und warum eine Internetquelle nie ein Beleg ist: ein Leitfaden für Steuerkanzleien.

Veröffentlicht am · 9 Minuten Lesezeit

Eine Mitarbeiterin bereitet eine Mahnung vor und braucht den Basiszinssatz, der seit dem 1. Juli 2026 gilt. Sie fragt den KI-Assistenten. Der antwortet höflich, der 1. Juli 2026 liege in der Zukunft, und nennt nur die Rechenregel. Genau das ist in unserem Vergleich von fünf KI-Modellen passiert, dreimal hintereinander, mit dem stärksten Modell im Test. Mit eingeschalteter Internetsuche stand der richtige Wert da, mit der Mitteilung der Bundesbank als Quelle.

Dieser Leitfaden erklärt, warum ein KI-Modell aktuelle Werte nicht von sich aus kennt, was die Internetsuche einer KI tut, was dabei den Server Ihrer Kanzlei verlässt, welche Regel für Berufsgeheimnisträger daraus folgt und was eine Internetquelle in einer Antwort wert ist. Am Ende steht, wie KanzKI die Suche anbietet.

Warum ein KI-Modell aktuelle Werte nicht kennt

Ein KI-Modell lernt aus Texten bis zu einem Stichtag. Was danach beschlossen, veröffentlicht oder geändert wird, kennt es nicht, und es merkt nicht immer, dass ihm etwas fehlt. Wie das Lernen eines Modells funktioniert, erklärt der Leitfaden Was ein KI-Modell ist.

Der Basiszinssatz ist dafür ein gutes Beispiel, weil er sich planmäßig ändert. Nach § 247 BGB verändert er sich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres, und die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Satz unverzüglich danach im Bundesanzeiger bekannt. Zum 1. Juli 2026 stieg er laut Bundesbank von 1,27 auf 1,52 Prozent. Ein Modell, das vor diesem Tag gelernt hat, kann den neuen Wert nicht wissen. Es kann nur die Regel kennen, nach der er berechnet wird, und genau das hat das Modell in unserem Vergleich geantwortet.

Für die Kanzlei gibt es drei Wege, damit umzugehen. Sie hängt die Unterlage an, in der der Wert steht; dann liest das Modell ihn dort. Sie fragt nach der Vorschrift statt nach dem Wert; dann ist die Antwort eine Rechenregel, die jemand selbst anwendet. Oder sie lässt das Modell im Internet nachsehen.

Was die Internetsuche einer KI tut

Eine Internetsuche macht aus dem Modell kein anderes Modell. Es bekommt ein Werkzeug dazu. Bevor es antwortet, formuliert es aus der Frage einen oder mehrere Suchbegriffe, bekommt eine Liste von Treffern zurück und schreibt daraus die Antwort, mit Verweisen auf die Seiten, aus denen die Angaben stammen. Nach der Beschreibung von OpenAI gibt das Modell die Anfrage an das Suchwerkzeug, bekommt die Ergebnisse vor der Antwort zu sehen und versieht seine Antwort mit Verweisen auf die gefundenen Adressen. In unserem Vergleich suchte das Modell in 54 Antworten 70-mal, meist einmal je Frage.

Entscheidend für eine Kanzlei ist, dass es die Suche in zwei Fassungen gibt. OpenAI beschreibt sie als Wahl, ob das Suchwerkzeug Seiten live abruft oder nur mit bereits gesammelten und gespeicherten Ergebnissen arbeitet. Die zweite Fassung nennt OpenAI den Offline-Modus. Die Suche liest dann nur in dem Verzeichnis des Internets, das der Anbieter selbst führt, und ruft keine fremde Seite auf. Voreingestellt ist bei OpenAI der Live-Abruf; wer den Offline-Modus will, muss ihn ausdrücklich wählen.

Suche mit Seitenaufruf

Live-Abruf

  • Das Modell bildet Suchbegriffe, bekommt Treffer und ruft die gefundenen Seiten zusätzlich live auf.
  • Bei OpenAI die Voreinstellung.
  • Von OpenAI ausdrücklich nicht für die strengste Vertragsform des Anbieters zugelassen.

Suche nur im Verzeichnis des Anbieters

Offline-Modus

  • Das Modell bildet Suchbegriffe und liest nur in den Ergebnissen, die der Anbieter bereits gesammelt und gespeichert hat.
  • Keine fremde Seite wird aufgerufen.
  • Die Fassung, die OpenAI für seine strengste Vertragsform zulässt, und nur zusammen mit Zero Data Retention.

In unserem Vergleich kamen beide Fassungen auf dasselbe Ergebnis: 27 von 27 Antworten richtig.

Die zwei Fassungen der Internetsuche, wie OpenAI sie in der Beschreibung des Suchwerkzeugs unterscheidet (Stand Oktober 2026). KanzKI nutzt nur die rechte.

Was dabei den Server der Kanzlei verlässt

Ohne Internetsuche geht bei jeder Frage dasselbe an den Anbieter des Modells: die Frage, die Anweisungen des Assistenten und die Unterlagen, die an den Chat angehängt sind. Das Archiv der Kanzlei bleibt auf dem eigenen Server. Mit Internetsuche kommt ein Schritt hinzu: Das Modell macht aus der Frage Suchbegriffe und gibt sie an die Suche. Was in der Frage steht, kann also in einer Suchanfrage landen. Was nicht angehängt ist, verlässt den Server auch mit Suche nicht.

Der Unterschied zwischen den beiden Fassungen liegt darin, wer davon etwas mitbekommt. Im Offline-Modus bleibt die Suche beim Anbieter, der ohnehin die Frage beantwortet. Beim Live-Abruf werden zusätzlich fremde Seiten aufgerufen, deren Betreiber niemand ausgesucht und mit denen niemand einen Vertrag geschlossen hat. Für einen Berufsgeheimnisträger ist das der heikle Punkt: § 62a des Steuerberatungsgesetzes erlaubt es, einem Dienstleister Zugang zu geschützten Tatsachen zu eröffnen, verlangt dafür aber einen Vertrag in Textform mit einer Verpflichtung zur Verschwiegenheit, und bei Dienstleistungen im Ausland einen Schutz der Geheimnisse, der dem im Inland vergleichbar ist. Mit dem Betreiber einer beliebigen Seite im Internet gibt es nichts davon.

OpenAI selbst zieht die Grenze an derselben Stelle. In seiner Beschreibung der Datenkontrollen heißt es, die Websuche mit Live-Zugriff sei für die strengste Vertragsform des Anbieters, die Vereinbarung für Gesundheitsdaten nach US-Recht, nicht zugelassen; die Websuche im Offline-Modus dagegen schon, wenn sie mit einem Zugang genutzt wird, für den Zero Data Retention eingerichtet ist. Zero Data Retention bedeutet nach derselben Beschreibung, dass der Anbieter die Inhalte einer Anfrage nicht aufbewahrt und sie auch nicht in die Protokolle aufnimmt, mit denen er Missbrauch kontrolliert; zum Training verwendet OpenAI Daten aus geschäftlichen Zugängen ohnehin nicht. Die Websuche steht in derselben Beschreibung auch für die Europa-Region zur Verfügung.

Zusammengenommen heißt das: Im Offline-Modus verlässt die Frage den Server der Kanzlei genauso, wie sie es ohne Suche auch tut, und sie wird beim Anbieter genauso wenig gespeichert. Der Live-Abruf dagegen öffnet die Tür zu Dritten, die niemand geprüft hat.

Die Regel: keine Mandantennamen, keine Beträge

Auch im Offline-Modus bleibt die Frage eine Frage, die das Haus verlässt und zu Suchbegriffen wird. Deshalb gilt für jede Frage mit Internetsuche eine einfache Regel: keine Mandantennamen und keine Beträge hineinschreiben.

Die Regel folgt aus dem, was die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ zu KI empfiehlt: Ohne Einwilligung des Mandanten dürfen grundsätzlich keine Daten eingegeben werden, die Rückschlüsse auf Mandanten zulassen, und wo keine Einwilligung vorliegt, sind Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die Kammer rät außerdem, europäische KI-Anbieter oder solche mit Rechenzentren in der EU zu bevorzugen, weil bei Anbietern außerhalb der EU ein Datentransfer in Drittländer stattfindet.

In der Praxis ist die Regel leicht einzuhalten, weil eine Frage an das Internet selten Mandantendaten braucht. Gefragt wird nach der Vorschrift, dem Wert und dem Datum, nicht nach dem Fall. Statt „Welche Verzugszinsen schuldet die Firma Müller auf ihre offene Rechnung seit dem 1. Juli?“ lautet die Frage „Wie hoch ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1. Juli 2026?“. Die Rechnung mit dem Namen und dem Betrag kommt danach, in einem Chat ohne Internetsuche, mit der Unterlage als Anhang. Zwei Schritte statt einem, und die Mandantendaten bleiben, wo sie hingehören.

Dasselbe gilt für Sachbezugswerte, die Entfernungspauschale, die Minijob-Grenze oder ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Erst der Wert aus dem Internet, dann die Anwendung auf den Fall mit den eigenen Unterlagen.

Was eine Internetquelle wert ist

Eine Internetquelle ist nie ein Beleg und nie amtlich. Ein Beleg ist eine Unterlage, die in der Kanzlei liegt und die jemand prüfen kann. Eine amtliche Quelle ist das Gesetz oder ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Eine Seite im Internet kann beides wiedergeben, sie kann aber auch veraltet sein, einen Tippfehler enthalten oder die Meinung eines Anbieters vertreten. Das Modell kann das nicht immer erkennen; es gibt wieder, was es gefunden hat.

Deshalb zeigt eine gute Antwort die Internetquellen getrennt von allem anderen und sagt, von welchem Tag die Suche stammt. In KanzKI steht unter einer solchen Antwort die Liste „Aus dem Internet“ mit dem Stand der Suche, grau, mit einem Globus und dem Wort „Internet“, während Belege und amtliche Quellen ihre eigenen Nummern behalten. Wer die Antwort liest, sieht auf einen Blick, welcher Teil aus den Unterlagen kommt, welcher aus dem Gesetz und welcher aus dem Internet. Der Tag der Suche ist wichtig, weil ein Wert, der im Oktober gestimmt hat, im Januar schon wieder alt sein kann; beim Basiszinssatz ist das sogar die Regel.

Gesetze und Urteile des Bundesfinanzhofs kommen in KanzKI nicht aus dem Internet. Sie liegen als Bestand auf dem eigenen Server der Kanzlei und werden dort durchsucht, ohne dass die Frage dafür das Haus verlässt. Die Internetsuche ist für das gedacht, was dort nicht stehen kann: den Wert, der letzte Woche bekannt gegeben wurde, das Schreiben des Ministeriums vom letzten Monat, die Pauschale, die gerade geändert wurde.

Ein praktischer Rat dazu: Öffnen Sie die Internetquelle, wenn ein Wert in einen Bescheid, eine Mahnung oder ein Schreiben an den Mandanten einfließt. Die Antwort zeigt die Adresse, der Klick ist kurz, und die Verantwortung für den Wert bleibt bei Ihnen. In unserem Vergleich verwies das Modell vor allem auf gesetze-im-internet.de, das Bundesfinanzministerium, das Bundesarbeitsministerium, die Bundesbank und die Minijob-Zentrale, also auf Stellen, deren Angaben sich prüfen lassen.

Was unser Vergleich ergab

Im Oktober 2026 haben wir dem Modell, mit dem KanzKI antwortet, neun Fragen zu Werten gestellt, die 2026 neu sind, jede dreimal, einmal ohne Internet und einmal mit jeder der beiden Fassungen der Suche. Die richtigen Antworten hatten wir vorher bei der Bundesbank, in den Gesetzestexten, bei der Bundesregierung und beim Bundesfinanzministerium nachgesehen.

Ohne Internet waren 23 von 27 Antworten richtig. Das Modell kannte die Werte, die Ende 2025 beschlossen wurden, nicht aber den Basiszinssatz vom Juli 2026, und einmal hielt es ein altes Schreiben des Ministeriums für das aktuelle. Mit Internetsuche stimmten alle 27 Antworten, mit dem Basiszinssatz samt Mitteilung der Bundesbank und dem Schreiben des Ministeriums samt Datum und Aktenzeichen. Zwischen der Suche nur im Verzeichnis des Anbieters und der Suche mit Seitenaufruf gab es keinen Unterschied in der Richtigkeit; die Antwort brauchte mit Suche zwei Sekunden länger. Die Einzelheiten, auch zu den anderen Modellen, stehen im Vergleich der KI-Modelle.

Für die Entscheidung, welche Fassung eine Kanzlei nutzt, ist das Ergebnis eindeutig: Der Offline-Modus brachte denselben Nutzen und öffnet keine Tür zu fremden Seiten. Eine Stichprobe mit neun Fragen ist kein Beweis für jede Frage, aber ein Grund, die Fassung mit Seitenaufruf nicht anzubieten, solange niemand einen Vorteil gemessen hat.

Wie KanzKI die Internetsuche anbietet

Zero Data Retention bei KanzKI: Mistral ✅ OpenAI ✅

KanzKI bietet die Internetsuche nur in der Fassung an, die keine fremde Seite aufruft, und nur mit dem Modell von OpenAI. Mistral, das eine Kanzlei in KanzKI stattdessen wählen kann, bietet keine vergleichbare Suche mit Verarbeitung in Europa; wer Mistral gewählt hat, sieht die Suche nicht.

Ob es die Suche in einer Kanzlei überhaupt gibt, entscheidet die Verwaltung der Kanzlei unter Verwaltung → Funktionen mit dem Schalter „Internetsuche anbieten“. Anbieten ist eine Ergänzung des Vertrags zur Auftragsverarbeitung: KanzKI zeigt den neuen Absatz, der die Suche nennt, und die Kanzlei bestätigt ihn. Ein Nein ist ebenso eine Entscheidung; dann bleibt alles, wie es ist.

Ist die Suche freigegeben, ist sie trotzdem in jedem neuen Chat aus. Es gibt keinen stillen Standard und keine Einstellung, die für alle gilt. Jede Person legt den Schalter neben dem Eingabefeld nur für die Frage um, bei der sie ihn braucht, und bestätigt vor dem ersten Einschalten einmal den Hinweis, was dabei das Haus verlässt. Der Satz, keine Mandantennamen und keine Beträge in die Frage zu schreiben, steht danach jedes Mal neben dem Schalter. Die Frage trägt den Vermerk „Mit Internetsuche“, auch für Kolleginnen und Kollegen im geteilten Chat, und die Antwort nennt die Internetquellen getrennt von Belegen und amtlichen Quellen, mit dem Tag der Suche.

Die Prüfung nach § 62a des Steuerberatungsgesetzes und die Entscheidung, ob die Kanzlei die Suche zulässt, bleiben Sache der Kanzlei. KanzKI sorgt dafür, dass niemand sie unbemerkt nutzt und dass jede Antwort sagt, woher sie ihre Angaben hat.

Quellen

  1. OpenAI: Web search (Werkzeugbeschreibung, Offline-Modus)
  2. OpenAI: Data controls in the OpenAI platform
  3. Deutsche Bundesbank: Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2026
  4. § 247 BGB: Basiszinssatz
  5. § 62a StBerG: Inanspruchnahme von Dienstleistungen
  6. BStBK: FAQ KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27. Januar 2026)

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand vom 20. Oktober 2026. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

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